AGB
1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der consourcive gmbh, nachstehend kurz consourcive genannt, gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die consourcive gegenüber einem Vertragspartner erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei consourcive angefordert und im Internet unter www.consourcive.at abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von consourcive am Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internet-Adresse www.consourcive.at mitgeteilt und treten mit Veröffentlichung in Kraft. Von consourcive kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Vertragspartner von conssourcive, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von consourcive jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn consourcive nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung geschickt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. consourcive behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen (wie etwa mangelnde Bonität oder Zahlungsverzug des Vertragspartners aus anderen Verträgen mit consourcive), rechtlichen (wie etwa mangelnde Geschäftsfähigkeit) oder betrieblichen Gründen (wie etwa Kapazitätsgründen) abzulehnen.
2.2 Die in Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in einer Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Sätze bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.5 Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunftdateien und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum und Adresse; Pkt. 2.1).
3. Preise und Zahlung
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist consourcive berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
3.2 Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen.
3.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch consourcive. Bei Zahlungsverzug ist consourcive berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mahndaten).
3.4 Außerdem ist consourcive bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
3.5 Jedenfalls ausgeschlossen ist eine einseitige Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber consourcive und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von consourcive nicht anerkannter Mängel.
4. Rücktritt
4.1 consourcive ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn
4.1.1 die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
4.1.2 begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von consourcive weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
4.1.3 über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
4.1.4 der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der von consourcive angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt.
4.1.5 der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
4.1.6 nach Einholung einer Bonitätsauskunft (Pkt. 2.5) Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners entstehen.
4.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von consourcive sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von consourcive erbrachte Vorbereitungshandlungen. consourcive steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
4.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von consourcive zu verantworten sind, oder tritt consourcive berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für consourcive entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
4.4 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer consourcive zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. consourcive ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche consourcive gegenüber ableiten.
5. Haftung
5.1 consourcive haftet für Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. consourcive haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen die durch Vertragspartner verursacht wurden.
6. Datenschutz und Sicherheit
6.1 Die Mitarbeiter von consourcive unterliegen der Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
6.2 consourcive nutzt die technisch möglichen Maßnahmen von Office 365, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. consourcive haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber consourcive aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Soweit nicht anders vereinbart gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Wien.
7.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.
7.3 consourcive ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
7.4 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.